Brenderup
Worauf ist beim Pickerl für Anhänger zu achten
57a Kraftahrgesetz schreibt auch die järliche Begutachtung der Anhänger vor. Unter bestimmten Bedingungen müssen Anhänger allerdings
- Drei Jahre nach der ersten Zulassung
- Zwei Jahre nach der ersten Begutachtung
- Ein Jahr nach der zweiten Begutachtung
Danach jährlich begutachtet werden.
Dies gilt für Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf und die
- Ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg nicht übersteigen oder
- Landwirtschaftliche Anhänger sind oder
- Mit Krafträdern (ausgenommen Motorfahrrädern) gezogen werden