Brenderup

Allgemeines zum Ziehen von Anhängern

1. Wann darf der Anhänger technisch gesehen angehängt werden?


a) Der Anhänger darf nicht überladen werden. Mit anderen Worten, die momentane
Masse des Anhängers (inkl. Ladung) darf die höchstzulässige Gesamtmasse des
Anhängers (lt. Zulassungsschein des Anhängers) nicht übersteigen.
b) Die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden. Mit
anderen Worten, die momentane Masse des Anhängers (inkl. Ladung) darf die
höchstzulässige Anhängelast, unterteilt in gebremst und ungebremst, lt.
Zulassungsschein des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
c) Je nach Fahrzeug / Anhänger – Konfiguration müssen bestimmte
Gewichtsverhältnisse eingehalten werden:
a. Ungebremst:
Die momentane Masse des Anhängers (inkl. Ladung) mal 2 muss kleiner sein,
als die Eigenmasse des Zugfahrzeuges plus 75kg.
b. Auflaufgebremst, Zugfahrzeug nicht geländegängig:
Die momentane Masse des Anhängers (inkl. Ladung) darf die höchstzulässige
Gesamtmasse des Zugfahrzeuges laut Zulassungsschein nicht übersteigen.
c. Auflaufgebremst, Zugfahrzeug geländegängig:
Die momentane Masse des Anhängers (inkl. Ladung) darf das 1,5 – fache der
höchstzulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges lt. Zulassungsschein nicht
übersteigen. Im Zulassungsschein muss allerdings ersichtlich sein, dass es sich
um ein geländegängiges Fahrzeug handelt.
d. Andere Bremse:
Keine Bedingungen bzgl. Des Gewichtsverhältnisses.

Bei der Frage, ob ein Anhänger aus technischer Sicht an ein Zugfahrzeug angehängt werden
darf, kommt es somit nicht auf die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers an, sondern
auf den gegenwärtigen Beladungszustand des Anhängers.
(Ladung + Eigenmasse des Anhängers = momentane Gesamtmasse des Anhängers)

2. Welcher Führerschein wird benötigt?


a) Ein leichter Anhänger, bis 750kg höchstzulässige Gesamtmasse, darf im Rahmen der
Klasse B immer gezogen werden.
b) Ist die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger
nicht größer als 3500 kg, reicht auch bei schweren Anhängern die Führerscheinklasse
B.
c) Ist die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und schweren
Anhänger größer als 3500kg, aber nicht über 4250kg reicht der Code 96 zur Klasse B
aus.

d) Ist die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und schweren
Anhänger größer als 4250kg, ist jedenfalls die Klasse BE erforderlich. Der Anhänger
darf dabei maximal 3500kg höchstzulässiges Gesamtgewicht haben.

Bei der Frage, welche Führerscheinklasse für das Gespann benötigt wird, kommt es also
nicht auf den gegenwärtigen Belastungszustand des Anhängers an, sondern auf die
höchstzulässigen Gesamtmassen.

3. Wie schnell darf höchstens gefahren werden (Innerorts / Freiland /
Autostraße / Autobahn)?
Fahrzeugart und zugehörige Führerscheinklasse

  • Leichter Anhänger (bis 750kg höchstzulässige Gesamtmasse) 50/100/100/100
  • Beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
    höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500kg nicht übersteigt und das
    höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges
    nicht übersteigt. 50/80/100/100
  • In allen anderen Fällen 50/70/80/80