Brenderup

Worauf ist beim Pickerl für Anhänger zu achten

57a Kraftahrgesetz schreibt auch die järliche Begutachtung der Anhänger vor. Unter bestimmten Bedingungen müssen Anhänger allerdings

 

  • Drei Jahre nach der ersten Zulassung
  • Zwei Jahre nach der ersten Begutachtung
  • Ein Jahr nach der zweiten Begutachtung

Danach jährlich begutachtet werden.

 

Dies gilt für Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf und die

 

  1. Ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg nicht übersteigen oder
  2. Landwirtschaftliche Anhänger sind oder
  3. Mit Krafträdern (ausgenommen Motorfahrrädern) gezogen werden